Elternunterhalt

Elternunterhalt ist der deutsche Rechtsbegriff für die rechtliche Verpflichtung von Kindern und (indirekt) auch Schwiegerkindern, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch Unterhaltszahlungen den Lebensbedarf der (Schwieger-)Eltern zu sichern. Eine solche Verpflichtung existiert auch in Österreich. In der Schweiz heißt sie Verwandtenunterstützung.

Die Rechtsgrundlage für diese Ansprüche gegen erwachsene Kinder ergibt sich in Deutschland unter anderem aus den §§ 1601 ff., hinsichtlich der Einstandspflicht der Kinder, insbesondere § 1601 und § 1602 Abs. 1 BGB.


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